Informationen für Anleger & Sammler
Kaum ein anderer Bereich des Handels ist in Hinblick auf die steuerrechtliche Behandlung so ausdifferenziert wie der Edelmetall- und Münzhandel. Die gesetzgebenden Instanzen passen insbesondere die Maßgaben zur Steuerbefreiung von Anlagegold jährlich an die Preisentwicklungen der Edelmetallmärkte an. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen zum Download.
Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Goldmünzen, welche die Kriterien der EG-Richtlinie zur Definition von Anlagegold erfüllen und damit steuerbefreit sind. Sie können das betreffende Amtsblatt der Europäischen Union hier als PDF herunterladen.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht alljährlich Referenzkurse zur Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung bei Einfuhren von Sammlermünzen aus Gold und Silber. Der in diesem Zusammenhang publizierte Goldkurs dient zudem als Berechnungsgrundlage zur Feststellung der steuerlichen Behandlung von Goldmünzen, die nicht in der oben genannten Liste steuerfreier Goldmünzen aufgeführt sind. Die Steuerbefreiung erfolgt in diesen Fällen nach Maßgabe der vier folgenden Bedingungen: Die Münze muss nach dem Jahr 1800 geprägt sein, sie muss ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen bzw. dargestellt haben, einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen sowie den genannten Referenzkurs um nicht mehr als 80% übersteigen (vgl. hierzu EU Richtlinie 98/80). Sie finden nachstehend das BMF-Schreiben als PDF zum Download.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Zum Downloaden auf das Symbol klicken.
Dann sprechen Sie uns an. Wir verfügen über die notwendige Expertise und Erfahrung, um Ihnen weiterzuhelfen.Â